Bei Überschreitung der Leihfrist werden Gebühren gemäß den jeweils geltenden Vorschriften der Evangelischen Hochschule RWL erhoben, die Sie bitte umgehend bezahlen. Wir weisen darauf hin, dass es keiner vorherigen Benachrichtigung über die Mahnung gemäß § 8 Abs. 8 der Bibliotheksordnung bedarf. Sollte das Gebührenlimit überschritten sein, können keine weiteren Medien entliehen werden. In diesem Fall sind alle Gebühren zu begleichen. Für die gemahnten Medien steht die Verlängerungsmöglichkeit über das Bibliothekskonto nicht zur Verfügung, über E-Mail, Telefax und Post ist es jedoch auch nach der Mahnung möglich.
Zuletzt aktualisiert am Mi.06.2016 von ContaoAdministrator // Beckmann.