Nachfolgend sind alle Informationen und wichtigen Hinweise zur Bewerbung an der EvH RWL aufgeführt.
Beachten Sie die Bewerbungsfristen für die verschiedenen Studiengänge.
Allgemeine Informationen
Die vorstehenden Informationen gelten nur für Beweber_innen mit Bildungsnachweisen aus Deutschland. Bewerber_innen mit ausländischen Bildungsnachweisen informieren sich unter https://www.evh-bochum.de/auslaendische-bildungsnachweisen.html
Voraussetzung VORPRAKTIKUM: Eine Bewerbung zum Wintersemester 2022/2023 ist auch dann möglich, wenn das Vorpraktikum nicht oder nicht vollständig bis Studienbeginn abgeleistet werden kann/konnte (Formalia siehe Information zum Vorpraktikum).
Härtefallantrag
Punktvergabeübersichten
Studentische Krankenversicherung
Nachweis des Krankenversicherungsstatus
Für Studierende besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hochschulen und Krankenkassen tauschen die erforderlichen Daten im Rahmen eines elektronischen Meldeverfahrens aus, § 199a SGB V.
Nähere Informationen zur studentischen Krankenversicherung finden Sie hier.
Informationen für Bewerber_innen:
Spätestens zur Einschreibung muss der EvH RWL eine elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus (versichert / nicht versicherungspflichtig) vorliegen.
Die Meldung wird seit dem 01.01.2022 digital durch Ihre Krankenversicherung übermittelt. Kontaktieren Sie bitte frühzeitig Ihre Krankenkasse, damit diese die Meldung rechtzeitig veranlassen kann.
Teilen Sie Ihrer Krankenkasse die Absendenummer der EvH RWL mit: H0002624
Die Absendenummer benötigt die Krankenkasse, um Ihren Versicherungsstatus zu melden.
Falls Sie privat versichert sind, fordern Sie die Meldung über den Versicherungsstatus bitte bei einer gesetzlichen Krankenkasse an.
Wenn Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Meldung nicht erforderlich.
Achtung: Liegt keine Meldung über den Versicherungsstatus vor, erfolgt keine Einschreibung!
Informationen für Studierende:
Auch im weiteren Verlauf des Studiums erfolgt der Datenaustausch zwischen den Krankenkassen und der EvH RWL automatisiert und elektronisch über das Studierenden-Meldeverfahren (SMV).
Folgende Meldepflichten gem. § 199a SGB V haben die Krankenkassen:
Folgende Meldepflichten gem. § 199a SGB V haben die Hochschulen:
HIER GEHT ES ab dem 15.04.2022 ZUR ONLINEBEWERBUNG FUER BEWERBER_INNEN MIT BILDUNGSNACHWEISEN AUS DEUTSCHLAND (Abitur/Fachabitur)::
In folgenden Fällen müssen Sie sich schriftlich um einen Studienplatz bewerben:
Die Unterlagen für die schriftlichen Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Für Bewerber_innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen gilt ein gesondertes Verfahren. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Ordnung über die Vergabe von Studienplätzen in den Bachelorstudiengängen Soziale Arbeit,Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik, Pflegewissenschaft, Gesundheits-und Pflegemanagement, Elementarpädagogik und in den Masterstudiengängenim Falle der Zulassungsbeschränkung.
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