Das Kuratorium
Das Kuratorium hat vor allem Aufgaben der Rechtssetzung und der Aufsicht inne. Damit sind folgende Zuständigkeiten verbunden:
- Genehmigung der vom Senat beschlossenen Satzungen und Ordnungen sowie Änderungen der Grundordnung,
- Feststellung des Haushaltsplans und Abnahme der Jahresrechnungen,
- Berufung der hauptamtlich Lehrenden und Ernennung der Rektorin/des Rektors sowie der Prorektorinnen/Prorektoren,
- Überwachung der Geschäftsführung der Hochschule,
- Wahrnehmung von Rechten und Pflichten als oberste Dienstbehörde im Sinne des Kirchenbeamtenrechts.