Menu
Rund um die Ausleihe
Bild verkleinern

Rund um die Ausleihe

Ausleihe

Bücher, DVDs und andere Medien der Hochschulbibliothek und MEDIOthek können Sie für eine bestimmte Frist entleihen. Hierfür benötigen Sie einen Bibliotheksausweis mit Barcode, den Sie nach Ihrer Anmeldung in der Bibliothek erhalten. Der Barcode ist ausschließlich für die Nutzung der Selbstverbuchungsterminals notwendig. Anmeldung wie Ausweis sind auch für Nicht-Bibliotheksangehörige kostenfrei.

Studierende erhalten den Bibliotheksausweis automatisch mit der CampusCard. Die CampusCard dient auch als Bibliotheksausweis, auf ihr befindet sich die Bibliotheksnummer mit dem Barcode.

Hochschul-Mitarbeitende und Lehrbeauftragte können sich über den eAccount für die Bibliotheksnutzung anmelden. Hauptamtlich Lehrende erhalten den Ausweis nach ihrer Einstellung an der Hochschule.

Sollten Sie Medien aus dem Magazin, MEDIOthek-Magazin oder der Vitrine benötigen, können Sie diese nach persönlicher Anmeldung im KatalogPLUS selbstständig bestellen. Sobald das Medium für Sie bereitsteht, erhalten Sie eine E-Mail.

Die Medien der Hochschulbibliothek entleihen Sie selbstständig an den Selbstverbuchungsterminals oder beim Bibliothekspersonal an der Servicetheke.

Nicht ausleihbar sind die folgenden Medienarten:

  • Loseblattsammlungen
  • Zeitschriften der Hochschulbibliothek (sowohl gebundene Zeitschriftenjahrgänge als auch Hefte des aktuellen Jahres)
  • Abschlussarbeiten
  • Mit einem roten Streifen versehene Medien

Im Bibliothekskatalog sind diese Medienarten bei Aufruf des vollständigen Katalogeintrages auch am Status "Präsenznutzung" zu erkennen. Die Bezeichnung „Verfügbar“ in der Kurztitelanzeige bezieht sich in diesem Fall auf die direkte Zugänglichkeit des Mediums im Regal. Die Bücher des Semesterapparates können nicht entliehen werden.

Die Rückgabe ist über den Rückgabeautomaten im Eingangsbereich der Bibliothek möglich. Die Klappe öffnet sich, nachdem Sie die Rückseite eines Bibliotheksbuches gegen das RFID-Symbol unterhalb der Klappe gehalten haben. Bitte informieren Sie uns über technische Störungen.

Ausleihe über Nacht/Wochenendausleihe

Sie können Medien aus dem nicht ausleihbaren Bestand (Präsenzbestand) über Nacht ausleihen. Das bedeutet, dass Sie frühestens ab einer halben Stunde vor Schließung der Bibliothek bis spätestens eine Stunde nach Öffnung der Bibliothek am nächsten Öffnungstag den Präsenzbestand entleihen können. Bücher des Semesterapparates sind davon ausgenommen.

 

Leihfristen und Verlängerung

Die Leihfristen für die Medien der Hochschulbibliothek und MEDIOthek unterscheiden sich je nach Medienart. Bei Medienkombinationen bilden unterschiedliche Medienarten eine Einheit, wie z. B. ein Buch mit einer CD.

  • Bücher/Audio-CDs/CD-ROM/Medienkombinationen: 28 Tage
  • Filme: 14 Tage

Die Leihfrist wird bei Hochschul- und MEDIOtheksangehörigen automatisch 2 x verlängert.

Mitarbeitende der Hochschule sowie hauptamtlich Lehrende haben die Frist von 90 Tagen mit zwei Verlängerungen.

Studierende, die ihre Abschlussarbeit schreiben, erhalten während der Bearbeitungszeit 8 Wochen Leihfrist. Diese wird 1 x automatisch verlängert über den gleichen Zeitraum. Zuvor bereits entliehene Medien erhalten nicht automatisch die verlängerte Leihfrist. Diese Medien müssen zurückgegeben und erneut ausgeliehen werden. Die Sonderleihfrist gilt nicht für

  • Fernleihen
  • CDs, DVDs und vergleichbare Medien aus dem Bestand der Hochschulbibliothek und Mediothek
  • Medien, die generell nicht entleihbar sind, wie Zeitschriften, Präsenzbestände und Medien aus dem Semesterapparat

Verlängerungen sind möglich, solange die maximale Verlängerungsmöglichkeit nicht erreicht ist oder das ausgeliehene Medium von einer anderen Person vorbestellt wurde. In einem solchen Fall erhalten Sie 3 Kalendertage vor Ablauf der Frist eine automatische Erinnerungsmail und eine weitere am Tag der Fälligkeit.

Falls Sie keine automatische zweimalige Verlängerungsmöglichkeit haben, bekommen Sie ebenfalls 3 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Leihfrist eine Erinnerungsmail und eine am letzten Tag der Frist. Sie können die Fristen folgendermaßen verlängern:

  • Über das Internet (Benutzerkonto im KatalogPLUS)
  • In der Bibliothek an der Theke
  • Per E-Mail an Biblio@EvH-Bochum.de
  • Schriftlich an
Evangelische Hochschule Reinland-Westfalen-Lippe
Hochschulbibliothek
Immanuel-Kant-Str. 18-20
44803 Bochum
 

⇒ Für gemahnte Medien steht die Verlängerungsmöglichkeit über das Bibliothekskonto nicht zur Verfügung, über E-Mail und Post ist es jedoch auch nach der Mahnung möglich!

Nach Erreichen der maximalen Leihfrist können Sie das gewünschte Medium nach Vorlage an der Theke neu ausleihen.

 

Gebühren

Grundsätzlich ist die Nutzung der Hochschulbibliothek kostenlos. Gemäß § 3 der Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung von Gebühren an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe können die folgenden Gebühren anfallen:

Ausweisverlust: 10 Euro

Überschreitung der Leihfrist

a) bis zu 10 Tage für jedes Medium: 2 Euro
b) bis zu 20 Tage für jedes Medium: 5 Euro
c) bis zu 30 Tage für jedes Medium: 10 Euro
d) bis zu 40 Tage für jedes Medium: 20 Euro

Beschädigung oder Verlust
Buchersatz oder Wertersatz für den Verwaltungsaufwand aus Anlass der Ersatzleistung kostet 25 Euro.

Fernleihbestellung: 1,50 Euro

Bitte geben Sie bei einer Überweisung der Gebühren im Betreff "Säumnisgebühr" und Ihre Bibliotheksausweisnummer an.

 

Kontofunktionen

Übersicht

Über den Bibliothekskatalog haben Sie Zugriff auf Ihr Bibliothekskonto. So sind Sie in der Lage, die Leihfrist der Medien selbstständig zu verlängern, Vorbestellungen durchzuführen oder eine Übersicht Ihrer entliehenen Medien mit den Leihfristen zu erhalten.

Sie können es über den Menüpunkt "Konto" aufrufen, am oberen Bildschirmrand im KatalogPLUS.

Um ins Bibliothekskonto zu gelangen, geben Sie

  • Ihre Hochschulzugangskennung (gleiches Login wie beim eAccount etc.)
  • Das von Ihnen dafür festgelegte Passwort

ein.

Verlängerung

Nachdem Sie das Bibliothekskonto aufgerufen haben, sehen Sie Ihre ausgeliehenen sowie Ihre vorbestellten Medien (aus den nicht zugänglichen Bereichen und die Vormerkungen auf noch entliehene Medien). Die Fristen der ausgeliehenen Medien können Sie entweder gesamt verlängern über den Menüpunkt „Alle Leihfristen verlängern“  oder einzeln durch den Klick auf den Schriftzug “Leihfrist verlängern“ neben den jeweiligen ausgeliehenen Medien.

Falls das Medium sich aufgrund einer Vorbestellung nicht verlängern lässt, ist der Button zur Verlängerung nicht auswählbar.
Beachten Sie bitte, dass durch die automatische Verlängerung die Funktion der manuellen Verlängerung nicht nötig ist. Systemtechnisch lässt es sich jedoch nicht abschalten. 

Bestellung/Vormerkung

Um Vormerkungen auf entliehene Medien der Hochschulbibliothek durchzuführen, ist es notwendig, dass alle Exemplare des Titels ausgeliehen sind. In diesem Fall erhält man in der Detailanzeige des Titels den Menüpunkt „Vormerken“. Sollte man noch nicht im Bibliothekskonto angemeldet sein, wird man dazu aufgefordert. Anschließend wird die Vormerkung als erfolgreich bestätigt. Die Vormerkposition gibt die chronologische Reihenfolge an (wenn zum Beispiel schon zwei Vormerkungen bestehen, wäre man auf Position 3). Als Abholort ist standardmäßig die EvH eingegeben. Die gleiche Vorgehensweise gilt auch, wenn Sie Bestellungen aus nicht zugänglichen Standorten wie Magazin, MEDIOthek Magazin oder Vitrine durchführen. Sie erhalten immer eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse (bei Hochschulangehörigen die der EvH), sobald das Medium für Sie bereitsteht. Das Medium ist dann 7 Öffnungstage zur Abholung an der Servicetheke hinterlegt. Alle Vormerkungen/Bestellungen lassen sich im Konto stornieren, sollten diese nicht mehr benötigt werden. 

Konto abmelden

Nachdem Sie die Kontofunktionen verwendet haben, denken Sie bitte immer daran, das Konto zu schließen. Dies können Sie über den Menüpunkt „Abmelden oben rechts in der Kontoansicht des KatalogPLUS tun. Dieser Arbeitsschritt ist besonders wichtig, wenn Sie beispielsweise in der Bibliothek an den Katalog-Arbeitsplätzen arbeiten, da ansonsten Ihr Konto für die nächste Person offensteht und hier eventuell missbräuchlich gehandelt werden könnte.